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Zitat aus den News 06/07 (Teil II):
"Strandsegeln östlich des Hundestrandes wird in diesem Sommer noch nicht möglich sein. Dem Antrag eines Betreibers konnte nicht stattgegeben werden, weil die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde dies nicht zulasse, also im Bereich des von der Gemeinde gepachteten Strandes. Für die Zwischenzone des Nationalparks werde gerade geprüft, ob nicht motorisierte Fahrzeuge zugelassen werden könnten". Kann mir jemand Letzteres ( ...motorisierte....) erklären, bitte. Was ist hier genau gemeint? Herzlichen Dank
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